Ordner mit Einlage Testament
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Vorweggenommene Erbfolge

Vermögenswerte zu Lebenszeiten übertragen?
Wer rechtlich fürs Alter Vorsorge treffen oder auch schon vor dem Erbfall Teile seines Vermögens weitergeben möchte, sollte dies nicht vor sich herschieben. Wenn Sie rechtzeitig überlegen, welche Angelegenheiten wie geregelt werden sollen, vermeiden Sie, dass durch Unfall oder Krankheit plötzlich eine Situation eintreten kann, in der Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne getroffen werden. Bei Ihren Überlegungen, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu übertragen, sollten Sie die Vor- und Nachteile beachten und diese sorgfältig gegeneinander abwägen. Dies hängt maßgeblich von Ihren individuellen familiären und wirtschaftlichen Lebensumständen ab.


1 Abend, 12.05.2025
Montag, 18:30 - 20:00 Uhr
1 Termin(e)
Mo 12.05.2025 18:30 - 20:00 Uhr Lesebereich in der Bücherei, Albert-Schweitzer-Str. 4a, 86916 Kaufering
Susanne Kristin
, Fachanwältin für Familienrecht / Schwerpunkt Erbrecht
103-02
Gebühr inkl. Skript: 12,00 €

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